Allgemeine Bedingungen für den Verkauf und die Lieferung gebrauchter Ersatzteile


I. Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Grundlegende Bestimmungen

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (Complast GmbH) über die Internetseite https://www.complast.de schließen, soweit nicht schriftlich zwischen den Parteien eine Abänderung vereinbart wird. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung wirksam.

(2) Wir bieten unsere Produkte nur zum Kauf an, soweit Sie eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft sind, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer). Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren. Die wesentlichen Merkmale der Ware finden sich im jeweiligen Angebot.

(2)  Bereits mit dem Einstellen des jeweiligen Produkts auf unserer Internetseite unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über das Online-Warenkorbsystem zu den im jeweiligen Angebot angegebenen Bedingungen. 

(3)  Der Vertrag kommt über das Online-Warenkorbsystem wie folgt zustande:
Die zum Kauf beabsichtigten Waren werden im "Warenkorb" abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den "Warenkorb" aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen.
Nach Anklicken der Schaltfläche "Kasse" oder "Weiter zur Bestellung" (oder ähnliche Bezeichnung) und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen werden Ihnen abschließend die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt. 

Soweit Sie als Zahlungsart ein Sofortzahl-System (z.B. PayPal / PayPal Express, Amazon-Payments, Sofortüberweisung) nutzen, werden Sie entweder auf die Bestellübersichtsseite in unserem Online-Shop geführt oder auf die Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems weitergeleitet.
Erfolgt eine Weiterleitung zu dem jeweiligen Sofortzahl-System, nehmen Sie dort die entsprechende Auswahl bzw. Eingabe Ihrer Daten vor. Abschließend werden Ihnen auf der Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems oder nachdem Sie zurück in unseren Online-Shop geleitet wurden, die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt. 

Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, die Angaben in der Bestellübersicht nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion "zurück" des Internetbrowsers) bzw. die Bestellung abzubrechen. Mit dem Absenden der Bestellung über die entsprechende Schaltfläche erklären Sie rechtsverbindlich die Annahme des Angebotes, wodurch der Vertrag zustande kommt.

(4)  Sie können ferner ein verbindliches Vertragsangebot (Bestellung) telefonisch, per E-Mail, per Fax oder per Post abgeben. 

Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt bei Bestellung per Telefon sofort oder spätestens innerhalb von 5 Tagen durch Bestätigung in Textform (z.B. E-Mail), in welcher Ihnen die Ausführung der Bestellung oder Auslieferung der Ware bestätigt wird (Auftragsbestätigung).
Sollten Sie innerhalb dieser Frist keine entsprechende Nachricht erhalten haben, sind Sie nicht mehr an Ihre Bestellung gebunden. Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet. 

(5) Auf Anfrage erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot, welches Ihnen in Textform zugesandt wird und an das wir uns 5 Tage (soweit im jeweiligen Angebot keine andere Frist ausgewiesen ist) gebunden halten. Sie nehmen das Angebot mit Bestätigung in Textform an.

(6) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen und Versandkosten

(1) Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Nettopreise dar. Sie beinhalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer.

(2) Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten, sie werden gesondert berechnet, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist. Nähere Einzelheiten finden sich unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot.

(3)  Erfolgt die Lieferung in Länder außerhalb der Europäischen Union können von uns nicht zu vertretende weitere Kosten anfallen, wie z.B. Zölle, Steuern oder Geldübermittlungsgebühren (Überweisungs- oder Wechselkursgebühren der Kreditinstitute), die von Ihnen zu tragen sind. 

(4)  Entstandene Kosten der Geldübermittlung (Überweisungs- oder Wechselkursgebühren der Kreditinstitute) sind von Ihnen in den Fällen zu tragen, in denen die Lieferung in einen EU-Mitgliedsstaat erfolgt, die Zahlung aber außerhalb der Europäischen Union veranlasst wurde.

(5) Sie haben die unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Zahlungsmöglichkeiten. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten oder auf der Rechnung keine andere Zahlungsfrist angegeben ist, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonti ist nur zulässig, sofern im jeweiligen Angebot oder in der Rechnung ausdrücklich ausgewiesen.

§ 4 Lieferbedingungen

(1) Die voraussichtliche Lieferfrist ist im jeweiligen Angebot angegeben. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Bei der Zahlart Vorkasse per Überweisung erfolgt die Versendung der Ware erst nach Eingang des vollständigen Kaufpreises und der Versandkosten bei uns.

(2) Sollte ein von Ihnen bestelltes Produkt wider Erwarten trotz rechtzeitigem Abschluss eines adäquaten Deckungsgeschäftes aus einem von uns nicht zu vertretenden Grund nicht verfügbar sein, werden Sie unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert und im Falle des Rücktritts etwa bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstattet.

(3) Die Versendung erfolgt auf Ihre Gefahr. Sofern Sie es wünschen, erfolgt der Versand mit einer entsprechenden Transportversicherung, wobei die hierdurch entstehenden Kosten von Ihnen zu übernehmen sind.

(4) Teillieferungen sind zulässig und können von uns selbstständig in Rechnung gestellt werden, sofern Sie hierdurch nicht mit Mehrkosten für den Versand belastet werden.

§ 5 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Fristverkürzung gilt nicht:

- für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
- soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben;
- bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben;
- bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen, die Sie im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen uns haben.

(2) Bei gebrauchten Sachen wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Der Gewährleistungsausschluss gilt nicht:

- für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;

- soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.

(3)  Als Beschaffenheit der Sache gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.


(4)  Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.


§ 6 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt

(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

(2) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.

(3) Sie können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Sie sind weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.

(4) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

(5) Wir verpflichten uns, die Ihnen zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 7 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2)  Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist unser Sitz, soweit Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben.





II. Kundeninformationen

1. Identität des Anbieters

Complast GmbH
Bergwerkstraße 6
91257 Pegnitz
Deutschland
Telefon: 092415051
E-Mail: complast@complast.de


2. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages

Die technischen Schritte zum Vertragsschluss und der Vertragsschluss selbst, sowie die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe des § 2 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I).

3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung


3.1. Vertragssprache ist deutsch.
3.2. Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung oder der Anfrage können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. 
Diese AGB und Kundeninformationen wurden von den auf IT-Recht spezialisierten Juristen des Händlerbundes erstellt und werden permanent auf Rechtskonformität geprüft. Die Händlerbund Management AG garantiert für die Rechtssicherheit der Texte und haftet im Falle von Abmahnungen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter:  https://www.haendlerbund.de/de/leistungen/rechtssicherheit/agb-service.
letzte Aktualisierung: 29.11.2022



Allgemeine Bedingungen für den Verkauf und die Lieferung gebrauchter Maschinen

I. Angebot und Vertragsabschluß

1. Unsere allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) gelten für alle Produkte, Lieferungen und Leistungen der Firma Complast GmbH nach Maßgabe der zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Verträge.

2. Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

3. Für alle Angebote und Aufträge sind ausschließlich nachstehende Vertragsbedingungen maßgebend. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Sie dienen dazu, den Geschäftsfreunden des Verkäufers die Unterlagen für die Erteilung eines Auftrages zugänglich zu machen. Die erteilten Aufträge werden erst durch die schriftliche Bestätigung des Verkäufers, die innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt, verbindlich.

4. Alle technischen Angaben, Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Maße und Gewichte, Fabrikate, Modelle, Baujahre und Leistungsdaten sowie Angaben über Zustand, festes und loses Zubehör sowohl mündlicher als auch schriftlicher Art, die zu den Angeboten gehören, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.

5. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

6. Werden Maschinen nicht ab Lager der Verkäufers offeriert und der Standort dem Kaufinteressenten nebst Anschrift nachgewiesen oder Bekannt gegeben, so verpflichtet sich der Angebotsempfänger, die Anschrift dritten Personen nicht weiterzugeben und weder selbst noch über Dritte die nachgewiesene Maschine anders als über den Verkäufer zu kaufen, ebenso wie er sich verpflichtet, jegliche Preis- und Abschlussverhandlungen nur durch die Verkäuferin zu führen. Im entgegen gesetzten Falle hat der Angebotsempfänger den der Verkäuferin entgangenen Gewinn in Höhe der Differenz zwischen dem von dieser nachgewiesenen Einkaufspreis und dem Angebotspreis in voller Höhe zu erstatten.

II. Lieferungspflicht

1. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung durch die Verkäuferin maßgebend.

2. Die Verpflichtung zur Lieferung der verkauften Maschine entfällt ersatzlos, wenn versehentlich ein Doppelverkauf vorliegt oder die Maschine vernichtet oder derart beschädigt wird, dass sie sich zur Lieferung nicht mehr eignet. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit. Die Beweislast obliegt dem Käufer.

III. Preis und Zahlung

1. Die Preise gelten ab Lager des Auftragnehmers oder des derzeitigen Standorts. Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet.

2. Die Zahlung des Kaufpreises hat, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sofort bei Versandbereitschaft in bar netto Kasse zu erfolgen. Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung zahlungshalber und vorbehaltlich der Diskontierung entgegengenommen. Die Wertstellung erfolgt auf den Tag, an dem der Gegenwert zur Verfügung steht. Diskontspesen, Stempelsteuer und Einzugsgebühren sind, wenn nicht Anders vereinbart, sofort in bar fällig.

3. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der LZB berechnet.

4. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder bei Umständen, die nach Vertragsabschluß der Verkäuferin bekannt werden und die Kreditwürdigkeit des Käufers nach bankgemäßen Gesichtspunkten mindern, werden nach Mahnung sämtliche Forderungen ohne Rücksicht auf die Laufzeit der entgegengenommenen Wechsel sofort fällig. In diesem Falle ist die Verkäuferin berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, oder nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

5. Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Forderungen des Käufers, die vom Verkäufer bestritten werden, ist ausgeschlossen.

IV. Lieferzeit

1. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf der Verkaufsgegenstand das Lager der Verkäuferin verlassen hat bzw. die Versandbereitschaft der Käuferin mitgeteilt worden ist.

2. Beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Einflussbereiches der Verkäuferin liegen, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Auch dann, wenn die Hindernisse während eines bereits vorliegenden Verzugs eingetreten sind.

3. Entsteht dem Käufer wegen einer vom Verkäufer verschuldeten Verzögerung insbesondere bei einem mit dem Verkäufer fest vereinbarten Liefertermin, ein Schaden, so ist der Käufer berechtigt, unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche eine Entschädigung zu beanspruchen. Sie beträgt für jede volle Woche der Terminüberschreitung ½ vom Hundert, im Ganzen aber höchstens 5 vom Hundert des Teil- bzw. des Gesamtauftrags, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig geliefert worden ist.

4. Verzögert sich der Versand bzw. die Abnahme des Kaufgegenstandes

infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so werden ihm 14 Tage vom Tag der Bekanntgabe der Versandbereitschaft an gerechnet, die bei Dritten entstandenen Lagerkosten und beim Lagern beim Auftragnehmer ½ vom Hundert des Rechnungsbetrages im Monat berechnet.

Der Verkäufer ist berechtigt, nach Gewährung einer fruchtlos verlaufenen Nachfrist den Liefergegenstand anderweitig zu verfügen und für einen daraus resultierenden Mindergewinn den Käufer haftbar zu machen.

5. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Verpflichtung des Käufers aus dem Kaufvertrag voraus.

V. Versicherung

1. Mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer oder beim Transport mit Beförderungsmitteln des Verkäufers, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers des Verkäufers, geht die Gefahr auf den Käufer über.

Auf Wunsch des Käufers wird auf seine Kosten die Ladung durch den Auftragnehmer gegen Transportschäden versichert.

2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Käufer über. Auf Wunsch des Käufers ist der Verkäufer verpflichtet, den Liefergegenstand gegen Schäden zu versichern. Die Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

3. Teillieferungen sind zulässig.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Die Verkäuferin behält sich das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zur völligen Bezahlung sämtlicher ihm aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehenden Forderungen vor. Bei laufender Rechnung dient das gesamte Vorbehaltsgut zur Sicherung der Saldenforderung.

1. Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bzw. die Verkäuferin bestehenden Sicherheiten die Forderungen an die Käuferin um mehr als 25% des Vorbehaltsgutes, so ist die Verkäuferin auf Verlangen der Käuferin insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet.

2. Die Käuferin darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstiger Verfügung durch Dritte hat sie die Verkäuferin unverzüglich zu benachrichtigen.

3. Bei vertragswidrigem Verhalten der Käuferin – des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Verkäuferin zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und die Käuferin zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch den Lieferer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.

4. Die Verkäuferin ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten der Käuferin gegen Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht die Käuferin selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.

VII. Gewährleistungsansprüche

1. Gebrauchte Maschinen und Geräte werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich befinden. Zubehör wird nur, soweit vorhanden, mitgeliefert. Gewährleistungsansprüche – mit Ausnahme solcher wegen zugesicherter Eigenschaften – sind ausgeschlossen. Der Käufer hat das Recht, die Ware vor Vertragsabschluß zu besichtigen und zu prüfen.

2. Falls in besonderen Fällen Riß- oder Bruchfreiheit garantiert wird, so bezieht sich diese Garantie nur auf Brüche, die die Verwendungsfähigkeit ausschließen. Für Mängel an besonders dem Verschleiß unterworfenen Teilen, wie Zahnräder, Büchsen usw. wird auch bei garantierter Riß- und Bruchfreiheit keine Gewähr übernommen. Geschweißte und geriegelte Maschinen gelten als riß- und bruchfrei.

3. Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Nacherfüllung vor.

VIII. Gerichtsstand

Erfüllungsort für Zahlungen und ausschließlicher Gerichtsstand auch für Klagen im Urkunden- und Wechselprozess – ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für beide Teile und für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, der Sitz der Verkäuferin.

letzte Aktualisierung: 20.07.2021